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Reisefinder
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Allgemeine Reisebedingungen
1. Preise 1.1. Unsere Preise begreifen nur solche Leistungen, die bei jeder Reise ausdrücklich als enthalten sind. 1.2. Etwa notwendige werdende Preisänderungen infolge von a. Transportkosten, insbesondere Treibstoffkosten b. Gebühren und Abgaben bezüglich der angebotenen Leistungen, wie z.B. Flughafengebühren c. Wechselkursen, die auf die jeweilige Reise, beziehungsweise Aufenthalt angewandt werden bleiben vorbehalten Ab dem 20. Tag vor der Abreise sind keine Preiserhöhungen mehr zulässig. 2. Zahlungsbedingungen 2.1. Alle Zahlungen sind auf eines der Konten zu entrichten, die auf der Anmeldebestätigung oder der Rechnung abgedruckt sind. 2.2. Bei der Anmeldung ist jeweils eine Anzahlung innerhalb einer Woche zu leisten, entweder in bar in einem unserer Büros oder infolge einer Zahlung auf eines unserer Konten. 2.3. Die Restzahlung muss bis spätestens 8 Tage vor Reisebeginn beglichen werden. 2.4. Bei einer kurzfristigen Anmeldung, d.h. weniger als 8 Tage vor Reisebeginn, muss der Gesamtbetrag sofort bezahlt werden. 3. Reiseunterlagen 3.1. Nach der Anmeldung geht dem Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung mit Preisangabe und den zu leistenden Zahlungen zu. 3.2. Dem Kunden wird einige Tage vor Reisebeginn eine Reisedokumentation, welche u.a. die Abfahrtszeiten, Zwischenstationen und Angaben bezüglich der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters beinhaltet, zugeschickt. 3.3. Die Einzelreisenden bei Flugreisen werden die Reisedokumente (Flugschein, Hotelgutschein) eine Woche vor Abreise durch das Reisebüro ausgehändigt. 4. Vertragsabtretung durch den Kunden Der Kunde ist berechtigt, den durch ihn unterzeichneten Vertrag an eine Person abzutreten, welche alle für die Reise, bzw. den Aufenthalt nötigen Voraussetzungen erfüllt, dies unter der Bedingung, dass er den Reiseveranstalter spätestens 21 Tage vor Reiseantritt per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung informiert. Der Zedent und der Zessionar sind gegenüber dem Reiseveranstalter solidarisch haftbar für die Zahlung des Preises, sowie der Mehrkosten, die durch die Abtretung entstehen und welche mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person berechnet werden. 5. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden 5.1. Bei Rücktritt einer Busreise: Wenn der Rücktritt vom Vertrag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eintritt, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15,00 € verrechnet. Bei kurzfristiger Abmeldung werden zu den Bearbeitungsgebühren von 15,00 € folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt: - ab Tag 29 bis Tag 15: 20 % des Pauschalpreises - ab Tag 14 bis Tag 6: 30 % des Pauschalpreises - ab Tag 5 bis Tag 1: 60 % des Pauschalpreises - und am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 100 % des Pauschalpreises 5.2. Bei Rücktritt einer Flugreise oder einer Busgruppenreise: folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt: - bei Abmeldung bis volle 45 Tage vor der Abreise: 10 % des Pauschalpreises - ab Tag 44 bis Tag 31: 15 % des Pauschalpreises - ab Tag 30 bis Tag 21: 25 % des Pauschalpreises - ab Tag 20 bis Tag 14 : 35 % des Pauschalpreises - ab Tag 13 bis Tag 7 : 45 % des Pauschalpreises - ab Tag 6 bis Tag 1 : 65 % des Pauschalpreises - und am Tag der Reisebeginns oder bei Nichterscheinen 100 % des Pauschalpreises 5.3. Bei Sonderveranstaltungen (Konzerte, Ausstellungen, Sportveranstaltungen u.ä. in Verbindung mit einer Eintrittskarte), wird der Preis des Tickets nicht zurückerstattet. 5.4. Bei Buchungen von Linienflügen gelten die entsprechenden Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. 5.5. Bei Buchungen von Hotels und andere Leistungen, die nicht im Rahmen einer von Voyages Ecker organisierten Gruppenreise erfolgen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. 5.6. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. 6. Annullierung oder Programmänderung durch den Reiseveranstalter 6.1. Falls vor Reisebeginn eine wesentliche Vertragsleistung durch ein dem Reiseveranstalter gegenüber äußeres Ereignis unmöglich wird, so hat der Kunde, welcher gebührend informiert wird, das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen aufzulösen oder die vom Reiseveranstalter eventuell angebotene Ersatzleistung anzunehmen, Sollte der Kunde sich für Auflösung des Vertragesentscheiden, werden ihm alle bereits gezahlten Beträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen ohne Aufpreis zurückerstattet. Im Art. 5.1. erwähnten Fall hat der Kunde weiterhin die Möglichkeit, sich ohne Aufpreis für eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung, welche ihm vom Reiseveranstalter angeboten wird, zu entscheiden. Bei einer minderwertigen Ersatzleistung, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Preisunterschieds. Das oben beschriebene Auflösungsrecht besteht des Weiteren im Falle einer Preiserhöhung gemäss Art. 1.2. 6.2. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Rücktritt durch den Reiseveranstalter nicht durch den Kunden verschuldet ist, werden alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsauflösung an den Kunden zurückgezahlt. Der Kunde hat kein Recht auf Schadensersatz, wenn der Vertrag vor Abreise aus folgenden Gründen aufgelöst wird: a. Annullierung infolge höherer Gewalt, d.h. anormalen, unvorhersehbaren, dem sich darauf Berufenen gegenüber fremder Umstände, welche trotz aller Gewissenhaftigkeit nicht verhindert werden konnten. Die Reservierung über Bedarf gilt nicht als höhere Gewalt. b. Nichtereichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Kunde wird in diesem Falle schriftlich, innerhalb des im Reisevertrags angegebenen Zeitraums (21 Tage vor Abreise), informiert. 7. Haftung des Reiseveranstalters 7.1. Die Haftung des Reiseveranstalters tritt nicht ein, falls es ihm gelingt zu beweisen, dass die Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung der von ihm verlangten Leistungen auf Handlungen des Kunden, auf unvorhersehbare und unabwendbare Handlungen eines Dritten, oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. 7.2. Sollte dem Kunden durch das Nichterfüllen einer der vertraglich festgelegten Leistungen durch den Reiseveranstalter ein nicht zögerlicher Schaden entstehen, kann dessen Schadensersatzanspruch auf keinen Fall den Reisepreis überschreiten. Diese Bestimmung gilt nicht bei arglistiger Täuschung oder schwerem Verschulden, welches mit arglistiger Täuschung gleichzusetzen ist. 8. Reiseversicherung Gegen das Beförderungsrisiko im Reisebus sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Soweit nicht anders vermerkt ist keine Reiseversicherung in den Reisepreisen inbegriffen. Jeder Teilnehmer kann seine individuelle Reiseversicherung bei der Buchung abschließen. 9. Reiseformalitäten Für Staatsbürger mit Luxemburger Nationalität genügt für die meisten Länder eine gültige Identitätskarte oder ein gültiger Reisepass, dies gilt auch für mitreisende Kinder unter 15 Jahren. Bitte auch die Hinweise in unserem Katalog beachten. Die evtl. zum Visa nötigen Anträge besorgt der Reiseveranstalter. Visumskosten werden mit dem Reisepreis erhoben. Der Kunde ist persönlich verantwortlich für das Einhalten der Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz von gültigen Ausweis- und Grenzüberschreitungspapieren anzutreten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden alle dem Reiseveranstalter hierdurch anfallenden Kosten dem Kunden verrechnet. Der Kunde ist ebenfalls persönlich verantwortlich sich über vorgeschriebene bzw. zu empfehlende Sanitätsmaßnahmen (Impfungen, Prophylaxe) zu erkundigen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für diesbezügliche Versäumnisse. 10. Finanzielle Absicherung und Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters Gemäss Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juni 1994 sind die Leistungen des Reiseveranstalters, durch die MUTUALITE LUXEMBOURGEOISE DU TOURISME, société coopérative de caution mutuelle, 7, rue Alcide de Gaspari, L-2014 Luxembourg, finanziell abgesichert. Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters ist gedeckt durch die Versicherungsgesellschaft Bâloise Assurances Luxembourg S.A. 11. Wichtige BemerkungDer Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Bedingungen abzuändern. Etwaige Änderungen können nur unter der Bedingung gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, dass sie diesem schriftlich vor Vertragsabschluss mitgeteilt worden sind. 12. BeschwerdenBeschwerden bezüglich einer etwaigen nicht Ausführung oder mangelhafter Ausführung des Vertrages müssen schriftlich innerhalb eines Zeitraumes von 15 Tagen ab Datum der geplanten Rückkehr eingereicht werden. Es gilt das Datum des Poststempels. 13. GerichtsstandFür Klagen sind ausschließlich die Luxemburger Gerichte zuständig. 14. Allgemeines 14.1. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei der Veröffentlichung September 2011. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Druckfehler. 14.2. Alle mündlichen Vereinbarungen und Einigungen verpflichten die Parteien erst nach schriftlicher Bestätigung. 14.3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 14.4. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor die Preise, Leistungen und Programme zu ändern. 15. Reiseveranstalter |